Willkommen auf der Site von Victor und Susanne Fuchs
Bildergalerien für verschiedene Veröffentlichungen an begrenzten Benutzerkreis !
 

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  Ferrin mit Zögling Gitano 12/00
  Broholmer Bilder : Ganz selten !
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 
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Rechtlicher Hinweis zu den Bildergalerien, um das mal klarzustellen:
Die Hundegemeinde diverser Interessensgemeinschaften findet den "Bilderservice" einfach gut und beschwert sich partiell, wenn die Bilder bzw. Bildnisse nicht umgehend online sind - die bekannten Ausnahmen werden natürlich schon im Vorfeld entfernt.
Rein rechtlich stützt sich die Zulässigkeit der Abbildung von Bildnissen auf die unten aufgeführten "Ausnahmen".

Sollten Personen nicht mit der Abbildung ihrer Bildnisse einverstanden sein, bitte Mitteilung per eMail, die darin genannten Bilder werden dann umgehend entfernt.

Auszug aus den Gesetzestexten:

§ 22 KUG (Recht am eigenen Bilde):

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung er hielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der über lebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 KUG (Ausnahmen zu § 22):

  1. Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet oder zur Schau gestellt werden:

  2. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

2.Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung oder Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.